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Nein zum Nachtragskredit für die Farbbach-Renaturierung

10. September 2025 – Nein zum Nachtragskredit für die Farbbach-Renaturierung Für die Renaturierung des Farbbachs will der Stadtrat zusätzliche Geldmittel in Höhe von rund einer Viertelmillion Franken bereitstellen. Die Mitte Buchs spricht sich gegen den Kredit aus. Gleichzeitig hätte sich die Mitte Buchs vertieftere Informationen zur Kostenzusammensetzung gewünscht. Ursprünglich sollte der Farbbach für rund CHF 230’000 renaturiert werden. Ein entsprechender Kredit ist bereits gesprochen. Wie die Stadt Buchs mitteilt, werden die Kosten fast doppelt so hoch ausfallen wie seinerzeit angenommen. Knapp eine halbe Million Franken sollen die Investitionskosten insgesamt betragen. Deshalb hat der Stadtrat einen Nachtragskredit in Höhe von CHF 224’829.15 gesprochen. Weil gegen den Kreditbeschluss das Referendum ergriffen worden ist, wird die Stimmbürgerschaft an der Urne darüber zu befinden haben. Gegen CHF 500’000 für 185 Meter Bachabschnitt Die Rückführung geschädigter Bäche in einen naturnahen Zustand ist dann zu befürworten, wenn damit neue Lebensräume für Pflanzen und Tiere sowie neue Naherholungsgebiete geschaffen werden. Bei der Renaturierung des Farbbachs werden diese Ziele nur in Teilen erreicht. Weil das Gebiet ausschliesslich umgeben ist von privaten Grundstücken, bliebe die renaturierte Fläche auch nach deren Aufwertung für die Öffentlichkeit unzugänglich. Einen direkten Nutzen hätten damit einzig die Bach-Anstösser. Daher hält die Parteileitung der Mitte Buchs die Renaturierung des 185 Meter langen Gewässerabschnitts für rund eine halbe Million Franken als unverhältnismässig, weshalb die Ortspartei den Kredit ablehnt. Fehlende Informationen Als Kostentreiber werden im Abstimmungsgutachten 3 Gründe genannt: 1. die Bauteuerung von knapp 16%, 2. eine vertiefte Planung und damit verbundene Verhandlungen mit den Anwohnenden, 3. aufwendige Rechtsmittelverfahren. Zu den einzelnen Kostenpositionen finden sich keinerlei Information im Abstimmungsgutachten. Auf eine Kostenzusammenstellung wird verzichtet. So bleibt beispielsweise unklar, welche Kostenfolgen die zusätzlichen Auflagen des Kantons nach sich ziehen und ob der mutmassliche Mehraufwand durch die Verwaltung ebenfalls miteingerechnet ist. Es fehlt an der nötigen Transparenz, die eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der massiven Kostensteigerung erlauben würde. Im Sept 2025

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